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Mit Musterklage droht Fahrverbot in Berlin

Samstag, 19. März 2005

Mit Musterklage droht Fahrverbot in Berlin

Mit Musterklage droht Fahrverbot in Berlin

An der Schildhornstraße werden die Richtwerte für Feinstaub regelmäßig überschritten

Berlin - Die Überschreitung europäischer Grenzwerte bei der Luftverschmutzung wird die Gerichte beschäftigen. Die Deutsche Umwelthilfe wird am Montag ihre erste Musterklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin wegen zu hoher Schadstoff-Belastung einreichen. Weitere Klagen gegen München, Stuttgart oder Dortmund sollen folgen. In den betroffenen Städten drohen dann per einstweiliger Verfügung umfangreiche Fahrverbote speziell für Dieselfahrzeuge bis hin zur Komplett-Sperrung der Innenstädte. Für den Einzelhandelsverband ist ein solches Szenario eine Katastrophe: Das wäre "der Todesstoß für den innerstädtischen Einzelhandel", warnt der Sprecher des Hauptverbandes HDE, Hubertus Pellengahr. Die EU-Feinstaubrichtlinie, die seit 1. Januar in Deutschland in Kraft ist, gibt der Umwelthilfe die Handhabe für ihr Vorgehen. Sie schreibt vor, daß eine Feinstaub-Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nur an 35 Tagen im Jahr zulässig ist. In Berlin wurde der Höchstwert auf der Stadtautobahn bereits an 21 Tagen, an der Schildhornstraße an 18 Tagen überschritten. Grund für den Feinstaub sind Rußpartikel, wie sie sich in den Abgasen von Dieselmotoren finden. .
mdl
URL dieses Artikels: http://www.morgenpost.de/content/2005/03/19/politik/742246.html

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