Montag, 28. März 2005

Gesetzlich verbrieftes Notwehrrecht wahrnehmen

Gesetzlich verbrieftes Notwehrrecht wahrnehmen

Sehr geehrter Herr G.,

wie schön wäre unsere Welt, wenn sie so wäre, wie Sie es sich ausmalen. Gerade das Beispiel mit dem Dieselruß beweist, dass sich in Deutschland trotz unbezweifelbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse und sogar eindeutiger gesetzlicher Regelungen kein Mensch, vor allem kein Politiker um die Ursachen und Folgen krankmachender Technologien kümmert. Fragen Sie doch mal in Ihrem Bekanntenkreis, wer bereit ist, durch Verzicht auf das Auto z.B. bei Feiertags- und Kurzurlaubsausflügen mit dazu beizutragen, dass endlose Staus und daraus resultierende Umweltschädigungen vermieden werden.

Immer dann, wenn es um die eigenen Interessen und die eigene Bequemlichkeit geht, werden Sie hören, dass der Einzelne sowieso nichts bewirken kann und dass das bißchen, was man selbst zur Umweltverschmutzung beiträgt, so schlimm ja auch nicht sein kann, gemessen an dem, was alle anderen zusammen bewirken. Mag man versucht sein, dieses Verhalten bei Lieschen Müller noch zu verstehen, wenn allerdings staatliche und kommunale Verwaltungen sich so verhalten, wird es kriminell. Großstädte wie Berlin, Leipzig und München müssen erst von couragierten Bürgern verklagt werden, damit sie die seit vielen Jahren angekündigten gesetzlichen Regeln zum Feinstaub (u.a. Dieselruß) einhalten. Da haben Politiker und Verwaltungen jahrelang vorsätzlich die Augen zugemacht, sich einen Dreck um Gesetze und Wohlergehen der Bürger geschert und ihre Arbeit nicht getan, für die sie von uns allen bezahlt werden.

Dass sie damit vorsätzliche Körperverletzung begehen, ja sogar den Krebstot vieler Menschen billigend in Kauf nehmen, scheint niemanden sonderlich aufzuregen. Dabei gibt es gegen solche menschenverachtende Politik, und das gilt auch im Bereich Elektrosmog durch Mobilfunk, ein gesetzlich verbrieftes Notwehrrecht. Wann wachen wir endlich auf und fangen an, uns kollektiv gegen Straftaten wie gefährliche Körperverletzung, Totschlag und Mord massiv zur Wehr zu setzen. Der Schmusekurs der Umweltbewegung hat in den letzten Jahren nur dazu geführt, dass immer mehr Politiker, Regierungsverantwortliche und Parteien glauben, mit uns machen zu können, was sie wollen.

Wir können weder bei der Industrie noch bei der staatlichen Verwaltung darauf hoffen, dass rationale, am Gemeinwohl orientierte Verhaltensweisen an die Stelle von Profitgier und Machterhaltung treten. Also hilft nur eins, Polarisierung. Wir müssen unsere Feinde benennen und bekämpfen, bevor dies die ewig Gestrigen mit ihren Dummenfängern von der NPD und anderen rechtsradikalen Gruppierungen tun. Wir müssen wieder den Mut haben, auf die Strasse zu gehen und für eine Welt ohne krankmachenden Verkehr und ohne krankmachenden Elektrosmog eintreten und notfalls kämpfen.

Das kalte Profitdenken z.B. eines Josef Ackermann von der Deutschen Bank stellt eine grundgesetzeswidrige Machtausübung gegen die Menschen dieses Landes dar. Notfalls muß dieser Macht auch mit Gewalt begegnet werden. Vor allem aber müssen wir alle aufhören, unseren jeweiligen persönlichen Vorteil, unsere persönliche Bequemlichkeit oder unsere Angst um Arbeitsplatzverlust oder Einkommensschmälerung zum Maßstab unseres Handelns zu machen. Wir brauchen gelebte Solidarität und Verantwortungsbewußtsein, um unsere Welt lebenswert zu machen und für unsere Kinder zu erhalten.

Konkret heißt das, sich informieren und andere aufklären, selbst mit gutem Beispiel vorangehen und Freunde zum Mitmachen animieren, Kinder umweltbewußt und kritisch erziehen, sich in Umweltverbänden wie dem BUND organisieren und solidarisch auf allen Ebenen für die Abschaffung von Mißständen eintreten, uneinsichtigen Politikern und Industrievertretern massiven Protest entgegentragen und durch Konsumverzicht oder Arbeitsstreik Umdenkprozesse in Wirtschaft und Politik einzuleiten.

Hans-Udo Weiland

Quelle:
http://omega.twoday.net/stories/595414

Freitag, 25. März 2005

Gefahr durch Feinstäube wächst - Winzige Partikel im Visier der Forschung

Gefahr durch Feinstäube wächst
Winzige Partikel im Visier der Forschung


Man kann sie nicht riechen, man kann sie nicht schmecken und mit bloßem Auge sind sie auch nicht zu sehen. Die menschlichen Sinne sind auf die Gefahr durch Feinstäube nicht eingestellt. Dabei handelt es um winzige Partikel, die nicht einmal ein Zehntel des Durchmessers eines Haares erreichen. Ihre Wirkung ist dennoch viel größer als man lange Zeit gedacht hat.

Feinstäube dringen über die Lunge in den Organismus vor und können neben Atemwegserkrankungen auch Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO rechnet damit, dass bereits zehn Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft eine Verkürzung der Lebenserwartung der gesamten Bevölkerung um ein halbes Jahr bewirken.

"Feinstäube sind inzwischen zu einer der größten Gesundheitsgefahren in Stadtgebieten geworden", so Martin Lanzendorf vom Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle (UFZ) über die Bedeutung der Untersuchungen. Einer aktuellen Studie der EU-Kommission zufolge sollen 65.000 Todesfälle pro Jahr in Deutschland auf Herz- und Kreislauferkrankungen zurückzuführen sein, die durch Luftverschmutzungen ausgelöst oder zumindest gefördert würden.

Neue Grenzwerte
Seit dem 1. Januar 2005 ist die neue EU-Feinstaub-Richtlinie in Kraft. Sie legt schärfere Grenzwerte fest. So darf der Messwert für Feinstaub höchstens an 35 Tagen pro Jahr den Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreiten. Großstädte und Ballungsräume sind am stärksten betroffen von PM10. So nennen die Wissenschaftler den Feinstaub. PM steht für Particulate Matter und zehn für die Staubgröße von zehn Mikrometern - also einem Hunderttausendstel eines Meters. Die aktuelle Statistik führt momentan München mit bereits 27 Überschreitungen seit Jahresbeginn an. Die meisten Überschreitungen in den neuen Bundesländern wurden an der Station Leipzig-Mitte gemessen. Dort konnte der PM10-Grenzwert bisher an 15 Tagen nicht eingehalten werden.

Dieselrußfilter als erster Schritt
Als Hauptquelle für den Feinstaub hat das Umweltbundesamt den Verkehr ausgemacht. Besonders die Zunahme von Dieselfahrzeugen habe die Situation in Deutschland verschärft. Deshalb fordern die Experten vom Umweltbundesamt die Einführung des Dieselrußfilters. Diese schaffen es, bis zu 99,99 Prozent der Masse des Feinstaubes zurückzuhalten. Dadurch könnte ein wichtiger Schritt geschafft werden. Das ist die Meinung der Experten, die sich im Februar zu einem Workshop in Leipzig trafen, der vom Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle und dem Leibniz- Institut für Troposphärenforschung organisiert wurde.

Kommunen vor schweren Entscheidungen
Doch bis ein Großteil der Fahrzeuge damit ausgerüstet ist, werden noch Jahre vergehen. Die betroffenen Städte müssen aber schon in diesem Jahr Maßnahmen treffen, um die Bevölkerung zu schützen. "Würde sich der Trend der ersten Wochen des Jahres fortsetzen, dann müssten mehrere deutsche Großstädte spätestens im Sommer die Notbremse ziehen, um die Grenzwerte einzuhalten", meint Dr. Martin Lanzendorf, der am UFZ in der Arbeitsgruppe Nachhaltige Mobilität forscht. "Das könnten dann Straßensperrungen, Tempolimits oder Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sein." Umweltverbände drohen bereits jetzt mit Musterklagen für den Fall, dass die Grenzwerte öfter als erlaubt überschritten werden sollten. 2003 traf das auf jede dritte Station im bundesweiten Messnetz zu. Nur galt damals noch nicht die EU- Rahmenrichtlinie zur Luftqualität.

Immer feinere Stäube im Visier der Wissenschaft
Die bisherige Diskussion dreht sich um PM10 - also um die Masse der Staubpartikel unter zehn Mikrometern Durchmesser. Doch Wissenschaftler fürchten, dass noch kleinere Staubpartikel am gefährlichsten sind. Und gerade für diese gibt es momentan weder Grenzwerte noch ein Überwachungsnetz. Diese so genannten Ultrafeinstäube sind kleiner als 100 Nanometer - also kleiner als ein Zehnmillionstel eines Meters. Unter Experten ist unbestritten, dass kleinere Partikel wesentlich leichter und tiefer in den menschlichen Organismus eindringen können.

"Bei größeren Staubpartikel gibt es verschiedene Abwehrmechanismen des Körpers", umschreibt Dr. Ulrich Franck vom UFZ das Problem. "Gegen kleinere Partikel hat der Mensch dagegen keine solchen Abwehrmechanismen." Wissenschaftler des GSF-Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit in München konnten inzwischen nachweisen, dass solche ultrafeinen Staubpartikel in die Blutzirkulation, das Herz, Leber und andere Organe transportiert werden und selbst bis in das Hirn vordringen können. "Welche Wirkungen sie dort auslösen, ist weitgehend unbekannt. Allerdings weisen erste Untersuchungen beispielsweise auf gestörte Proteinreaktionen, also auf oxidativen Stress, hin", warnt Dr. Wolfgang G. Kreyling vom GSF-Forschungszentrum "Darüber hinaus scheint auch das Immunsystem vielfältiger betroffen zu sein, als man bisher annahm."

Messverfahren noch aktuell?
Die momentanen Messverfahren orientieren sich an der Gesamtmasse des Feinstaubes. Doch bei Ultrafeinstäuben geht es weniger um die Masse, sondern um die Anzahl der Teilchen. Viele kleinere Teilchen haben außerdem insgesamt eine größere Oberfläche - auch wenn sie weniger wiegen. "Da ist ein Umdenken notwendig", meint Franck und verweist auf viele noch ungelöste Fragen. Hinweise, dass sich die Innenkonzentrationen ganz anders verhalten als die Außenkonzentrationen, gibt es bereits. Seit drei Jahren messen das UFZ und das Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (IfT) gemeinsam in der Leipziger Eisenbahnstraße. Die Messreihe dort ist die längste kontinuierliche in Deutschland in einer Straßenschlucht und sie belegt, wie sich verkehrsberuhigende Maßnahmen und Tempolimits positiv auf die Luftqualität auswirken. Parallel dazu werden die Schadstoffkonzentrationen in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Instituts für Umweltmedizinische Forschung auch an 30 weiteren Messpunkten in Leipzig beobachtet, um die Zusammenhänge zwischen Feinstaub und Allergien bei Kindern zu untersuchen.

Weitere Forschung nötig
Klar ist, dass die Zahl der Autos in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird und dass der Verkehr die Hauptursache der Ultrafeinstäube in den Städten ist. Nur wie lässt sich die Ausbreitung der Stäube vorhersagen, um die Bevölkerung davor wirksam zu schützen? Sind vielleicht auch Grenzwerte für die ultrafeinen Stäube nötig? Die neue EU-Richtlinie zur Luftqualität ist nur eine Etappe. Wissenschaftler und Politiker werden sich auch künftig mit dem Problem Staub beschäftigen müssen.

(idw - Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, 21.03.2005 - DLO)

Quelle:
http://www.g-o.de/index.php?cmd=wissen_details&id=2566&datum=2005-03-21

Mittwoch, 23. März 2005

Feinstaub: Musterklagen sollen Fahrverbote in Berlin, München und Dortmund ertwingen

Feinstaub: Musterklagen sollen Fahrverbote in Berlin, München und Dortmund erzwingen

Nach neuer EU-Studie sterben in Deutschland jährlich 65.000 Menschen vorzeitig an Luftverschmutzung. Zum zweiten Mal vollständiges Fahrverbot in italienischen Metropolen verhängt

Berlin, 28. Februar 2005: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) will die Einhaltung der seit dem 1. Januar 2005 EU-weit verbindlichen Luftreinhaltevorschriften gerichtlich erzwingen. Vor Journalisten in Berlin kündigte die Umwelthilfe an, entsprechende Klagen für betroffene Bürger vor den zuständigen Verwaltungsgerichten der Städte einreichen zu wollen, in denen der Tagesgrenzwert für Feinstäube (PM 10) am häufigsten überschritten wird. Dies sind derzeit München mit 20, Dortmund mit 19 und Berlin mit 16 bzw. 15 Grenzwert-Überschreitungen (Berlin Charlottenburg-Stadtautobahn und Friedrichshain-Frankfurter Allee) seit Jahresbeginn.

Nach einer noch unveröffentlichten EU-Studie über die Folgen der Luftverschmutzung sterben derzeit in Gesamteuropa jedes Jahr etwa 310.000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Ozon und Feinstaub, davon allein in Deutschland 65.000. Jeden Europäer kostet die Luftbelastung durchschnittlich neun Monate seines Lebens. Die Luftverschmutzung erhöht darüber hinaus den Krankenstand in Europa im Durchschnitt um einen halben Tag pro Arbeitnehmer und Jahr - was Verluste in Höhe von 80 Milliarden Euro am EU-weiten Bruttoinlandsprodukt zur Folge hat.

In Wirklichkeit soll der kürzlich veröffentlichte Berliner Plan nach Überzeugung der DUH verdecken, dass es über volle drei Jahre keinerlei zusätzliche Reaktion auf die seit Jahresbeginn geltende Rechtslage geben soll. "Drei Jahre Nichtstun kann angesichts der immer dramatischeren Erkenntnisse über die Folgen der Feinstaubbelastung keinesfalls hingenommen werden. Das ist ein offener Rechtsbruch. Dieselruß macht die Menschen nicht in drei Jahren krank, sondern jetzt. Der Plan ist ein Placebo, verpackt in eine Mogelpackung", so Resch.

Indem die Senatsumweltverwaltung den Plan auch noch von der Gesetzgebung auf Bundesebene - Plaketten auf Windschutzscheiben und einem Verkehrsschild "Umweltzone" - abhängig mache, füge sie dem seit Jahren andauernden unsäglichen Schwarzer-Peter-Spiel zwischen Bund und Ländern eine neue Runde hinzu. Der Senat versuche "Kleinmütigkeit als Entschlossenheit zu verkaufen und die Verantwortung auf andere zu schieben", kritisierte Resch. Es sei kaum anzunehmen, dass 190.000 Berliner, die in den Hoch-Belastungszonen leben, das einfach hinnähmen.

Weil es einen Schwellenwert, unterhalb dessen Feinstaubpartikel als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden könnten, nicht gebe, sieht die EU zudem eine Verschärfung der Grenzwerte ab 2010 vor. Diese so genannte Stufe 2 der EU-Luftreinhalte-Richtlinie wird in dem von der Senatsumweltverwaltung veröffentlichten Luftreinhalte- und Aktionsplan nicht berücksichtigt. Ab 2010 wird danach der Jahresgrenzwert von 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft abgesenkt, der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft darf dann nur noch 7 statt bisher 35 mal überschritten werden.

Resch erinnerte daran, dass andere EU-Staaten auf die Vorgaben der EU-Luftreinhalte-Richtlinie mit rigiden Maßnahmen reagierten. Zum Beispiel Italien. Das Land habe am 13. und 20. Februar Fahrverbote unter anderem in Rom, Bologna, Ferrara, Parma, Mantua und Ravenna erlebt. Die Staatsanwaltschaft in Venedig und Florenz habe von den Behörden detaillierte Informationen verlangt, wie diese die Gesundheit ihrer Bürger in Zukunft zu schützen gedächten. In Rom zogen die Menschen am 13. Februar bei strahlendem Sonnenschein mit dem Fahrrad oder zu Fuß durch die Stadt. Das Fahrverbot galt von 10 bis 18 Uhr. Zuvor waren in der Innenstadt 75 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gemessen worden. Nach den EU-Bestimmungen ist ein 24-Stunden-Grenzwert von höchstens 50 Mikrogramm erlaubt.

Die Messstelle an der Frankfurter Allee in Berlin-Friedrichshain zeigte am 7. Februar einen Tagesmittelwert von 129, die an der Stadtautobahn in Charlottenburg sogar von 143 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an - eine fast dreifache Überschreitung des zugelassenen Höchstwertes. Irgendeine Reaktion des Senats, eine Warnung der Bevölkerung oder andere Sofortmaßnahmen zur Entschärfung der Situation wurden nicht bekannt.

Auf der Bundesebene sieht es kaum besser aus. Finanzminister Hans Eichel steht trotz klarer Vorgaben des Bundeskanzlers bis zum heutigen Tag auf der Bremse. Es gibt nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe keinen konkreten Vorschlag für die steuerliche Förderung von Partikelfiltern, eine Entscheidung hierüber ist frühestens Ende 2005 zu erwarten. Dafür verantwortlich sind auch eine Reihe von Bundesländern, die zwar den Bund zum Handeln auffordern, selbst aber keinen Euro zum Schutz ihrer Bürger vor überhöhten Feinstaubbelastungen in die Hand nehmen wollen.

Unterdessen haben folgende EU-Staaten bereits unterschiedliche Programme zur beschleunigten Einführung des Partikelfilters beschlossen: Österreich, Italien, Belgien, Niederlande, Dänemark, Frankreich und Großbritannien (Wales). Die Initiativen umfassen Förderprogramme für Pkw, Lkw (3,5 - 40 Tonnen), Busse und Baumaschinen.

Die Deutsche Umwelthilfe akzeptiert nicht den durchsichtigen Versuch der Berliner Senatsumweltverwaltung, sich mit der Verschiebung spürbarer Maßnahmen auf einen Zeitpunkt nach den nächsten Berliner Wahlen Luft zu Lasten der Gesundheit der Berliner Bürger zu verschaffen. Das jetzt angestrengte Verfahren im so genannten einstweiligen Rechtsschutz zielt auf die Beschleunigung wirksamer Maßnahmen. Dr. Fabian Löwenberg, Rechtsvertreter der DUH von der Berliner Kanzlei "Löwenberg Rechtsanwälte": "Der Luftreinhalte- und Aktionsplan sieht zur Verringerung der Feinstaubbelastung in der Berliner Innenstadt zwar ab 2008 mittel- und langfristige Maßnahmen vor. Er verzichtet aber auf alles, was zur sofortigen Minderung der überhöhten Feinstaubbelastung an den Hauptverkehrsadern der Berliner Innenstadt geeignet wäre."

Bereits seit Inkrafttreten der Richtlinie 99/30/EG im April 1999 sei dem Senat bekannt, dass ab dem 1. Januar 2005 europaweit die strengen Grenzwerte für Feinstaub verbindlich einzuhalten seien. Das Land Berlin habe also fünf Jahre Zeit gehabt, einen effektiven Aktionsplan zu erarbeiten. Der jetzt vorgelegte Luftreinhalte- und Aktionsplan für Berlin werde noch nicht einmal seinem Namen gerecht. Ein Aktionsplan heiße Aktionsplan, weil er Ziele mit kurzfristig wirksamen Aktionen erreichen solle. Die würden jedoch in dem Plan auf die Jahre 2008 und 2010 verschoben und auch dann nur halbherzig angegangen. "Der Senat verkennt bewusst die hohe Dringlichkeit der Feinstaubproblematik", so Löwenberg. Die Feinstaubbelastungen in der Berliner Innenstadt verkürzten nach Überzeugung praktisch aller Fachleute sehr konkret die Lebenserwartung der dort lebenden Menschen. Deshalb sei es vollkommen unverständlich, dass der Senat meine, weiter auf Zeit spielen zu können, statt seiner Vorsorgepflicht nachzukommen. Löwenberg: "Der Luftreinhalte- und Aktionsplan für Berlin ist in seiner aktuellen Form völlig ungeeignet, die Gesundheit der Menschen in den kommenden Jahren vor Feinstaubgefahren zu schützen."
Deshalb sei das Land Berlin verpflichtet, auch so genannte "planunabhängige Maßnahmen" zu ergreifen, um die Grenzwerte für Feinstäube einzuhalten und damit eine akute Gesundheitsgefährdung seiner Bürger zu verhindern. Es gehe darum, effektive und unmittelbar wirksame Maßnahmen zur gezielten Reduzierung von Feinstäuben zu ergreifen. Mit seiner bisher demonstrierten Untätigkeit verstoße das Land Berlin gegen geltendes Recht. Ein weiteres Abwarten sei "den Berliner Bürgern wegen der akuten Gesundheitsgefährdung nicht zumutbar. Wir werden daher die Rechte der betroffenen Berliner Bürger gerichtlich durchsetzen", erklärte Löwenberg.

Konkretes Ziel der Klage sei, das Land Berlin zur Ergreifung von planunabhängigen Maßnahmen zu zwingen. Die könnten zum Beispiel in Fahrverboten für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter bestehen. Oder der Senat könnte zur Aufstellung eines Aktionsplans verpflichtet werden, der diesen Namen verdient und konkrete Maßnahmen bereits im Jahre 2005 vorsieht.

DUH-Anwalt Löwenberg: "Wegen der akuten Gesundheitsgefährdung unserer Mandanten werden wir selbstverständlich einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen."

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4
78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0
Fax: 0 77 32 / 99 95-77
mobil 01 71 / 3 64 91 70
e-Mail: info@duh.de
WWW: http://www.duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4 (Eingang: Neue Promenade 3)
10178 Berlin

Tel.: 030/258986-15
Fax: 030/258986-19
mobil 0171/5660577
e-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Fabian Löwenberg
Löwenberg Rechtsanwälte
Unter den Linden 12
10117 Berlin

Tel.: 030 - 20 64 67 30
Fax: 030 - 20 64 67 31
e-Mail: Loewenberg@lwbg.de

Montag, 21. März 2005

Erstmals Klage für saubere Luft/Betroffene Bürger verklagen das Land Berlin wegen verfehlter Luftreinhaltepolitik

Feinstaub: Erstmals Klage für saubere Luft / Betroffene Bürger
verklagen das Land Berlin wegen verfehlter Luftreinhaltepolitik


Berlin (ots) -

Deutsche Umwelthilfe unterstützt weitere Klagen in Stuttgart,
München und anderen Städten

Bundesfinanzminister Eichel bremst weiter bei Steueranreizen für
Rußfilter

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) will die Einhaltung der seit
dem 1. Januar 2005 EU-weit verbindlichen Luftreinhaltevorschriften
juristisch und politisch auf allen Ebenen beschleunigen. Dies sei
angesichts der kürzlich von der EU veröffentlichten dramatischen
Zahlen, wonach die Luftbelastung mit Feinstaub allein in Deutschland
jährlich zu mehr als 65.000 vorzeitigen Todesfällen führe, dringend
erforderlich. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt drei Anwohner der
hochbelasteten Frankfurter Allee im Berliner Stadtteil
Friedrichshain, die heute ihre Klage beim Verwaltungsgericht Berlin
einreichten. Vor Journalisten in Berlin kündigte die DUH an,
entsprechende Klagen für betroffene Bürger auch in München, Stuttgart
und anderen Großstädten vorzubereiten. Bundesfinanzminister Eichel
warf die Umweltorganisation vor, bei der Umsetzung der erst vor
wenigen Wochen mit Bundeskanzler Schröder und Bundesumweltminister
Trittin vereinbarten Eckpunkte zur steuerlichen Förderung des
Dieselrußfilters weiter zu bremsen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, angesichts der
realen Lage sei die Hinhaltetaktik auf allen politischen Ebenen nicht
länger hinzunehmen. Resch: "Die Klagen der Betroffenen geschehen aus
reiner Notwehr". Es könne nicht sein, dass die Verantwortlichen in
den Kommunen aus Angst vor der Wut der Autofahrer alle schnell
greifenden Maßnahmen auf die lange Bank schöben, der
Bundesfinanzminister die steuerliche Förderung im Sinne deutscher
Autokonzerne verzögere, weil die die Filterentwicklung über Jahre
penetrant verweigert hätten und die Länder von der Förderung nichts
mehr wissen wollten, weil sie fürchteten, dass sie vom Dieselboom
nicht mehr ganz so stark profitieren könnten, wie zuvor erhofft.
Resch: "Nicht die Umweltschützer sind verantwortlich, wenn jetzt
drastische Maßnahmen wie Verkehrssperrungen notwendig werden, sondern
diejenigen, die jahrelang glaubten, sich aus der Verantwortung
stehlen zu können".

Rechtsanwalt Dr. Fabian Löwenberg (Kanzlei Löwenberg
Rechtsanwälte, Berlin) stellte die Klage der Berliner Bürger vor. Im
Kern verlange die Klage die möglichst schnelle Einhaltung der
EU-Grenzwerte. Das angestrengte Verfahren im so genannten
einstweiligen Rechtsschutz ziele auf die Beschleunigung wirksamer
Maßnahmen. "Der Luftreinhalte- und Aktionsplan sieht zur
Verringerung der Feinstaubbelastung in der Berliner Innenstadt erst
ab 2008 zusätzliche Maßnahmen vor. Er verzichtet aber auf alles, was
zur sofortigen Minderung der überhöhten Feinstaubbelastung an den
Hauptverkehrsadern der Berliner Innenstadt geeignet wäre."

Der vorgelegte Luftreinhalte- und Aktionsplan für Berlin werde
deshalb noch nicht einmal seinem Namen gerecht. Ein Aktionsplan heiße
Aktionsplan, weil er Ziele mit kurzfristig wirksamen Aktionen
erreichen solle. Die würden jedoch in dem Plan auf die Jahre 2008 und
2010 verschoben und auch dann nur halbherzig angegangen. Löwenberg:
"Der Luftreinhalte- und Aktionsplan für Berlin ist in seiner
aktuellen Form völlig ungeeignet, die Gesundheit der Menschen in den
kommenden Jahren vor Feinstaubgefahren zu schützen."

Deshalb sei das Land Berlin verpflichtet, auch so genannte
"planunabhängige Maßnahmen" zu ergreifen, um die Grenzwerte für
Feinstäube einzuhalten und damit eine akute Gesundheitsgefährdung
seiner Bürger zu verhindern. Es gehe darum, effektive und unmittelbar
wirksame Maßnahmen zur gezielten Reduzierung von Feinstäuben zu
ergreifen. Konkretes Ziel der Klage sei, das Land Berlin zur
Ergreifung von planunabhängigen Maßnahmen zu zwingen. Die könnten zum
Beispiel in Fahrverboten für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter
bestehen. Oder der Senat könnte zur Aufstellung eines Aktionsplans
verpflichtet werden, der diesen Namen verdient und konkrete Maßnahmen
bereits im Jahre 2005 vorsieht.

Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger (Rechtsanwaltskanzlei
Geulen&Klinger, Berlin) erklärte, er habe am heutigen Montag im Namen
Betroffener in Stuttgart und München die dortigen Behörden mit
entsprechenden Anträgen aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu
ergreifen, um die EU-Grenzwerte einzuhalten. Entsprechend werde man
in weiteren Städten mit ständigen Grenzwertüberschreitungen vorgehen.
Die Städte hätten nun vier Wochen Zeit, der Aufforderung
nachzukommen, bevor Klage eingereicht würde. Sollte die Zahl der
zulässigen 35 Überschreitungen des Tagesgrenzwerts vorher
überschritten werden, könne man auch sofort klagen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Resch berichtete über weitere
Verzögerungen bei der Umsetzung der von Bundeskanzler Gerhard
Schröder, Bundesfinanzminister Hans Eichel und Bundesumweltminister
Jürgen Trittin vereinbarten Eckpunkte zur steuerlichen Förderung der
Rußfilter in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium habe vergangene
Woche immer noch keinen Entwurf für die steuerliche Förderung
erarbeitet. Darüber hinaus bestreitet Eichel offensichtlich die
Notwendigkeit der Nachrüstung älterer Diesel-Pkw mit Partikelfiltern.
Bleibt es zudem bei der von Eichel betriebenen Verlangsamung des
Verfahrens, ist eine Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung vor
Jahresende nicht möglich. Resch: "Eichel bleibt bei seiner Linie, er
verfolgt weiterhin die Interessen von Teilen der Autoindustrie,
gefährdet tausende von Arbeitsplätzen in der Zulieferindustrie und
untergräbt fortgesetzt die Autorität des Bundeskanzlers."


Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521

Sonntag, 20. März 2005

Leserbrief von Helmut Gobsch im Forum "Feinstaub" der Sendung MONITOR

Leserbrief von Helmut Gobsch
im Forum "Feinstaub" der Sendung MONITOR


Autor: Helmut Gobsch
Datum: 18.3.2005
20:31 Uhr

Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag ver-
folgt. Da ich in Halle(Saale) wohne und ebenfalls
durch Überschreitung der Grenzwerte von
Feinstaub geschädigt bin, würde mich interessieren
wo, wie und ab wann ich gegen wen klagen
kann. Über eine Antwort würde ich mich sehr
freuen !

Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Gobsch

Quelle:
http://www.wdr.de/tv/monitor/forum/read.php?f=1&t=4720&i=4734

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