Feinstaub-Belastung: Erstmals Klagen gegen Land und republik eingebracht
ÖSTERREICH
Feinstaub-Belastung: Erstmals Klagen gegen Land und Republik eingebracht
Beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz
Kläger sieht "Untätigkeit der Verantwortlichen"
Das Feinstaub-Problem beschäftigt nun auch die Gerichte: Erstmals in Österreich ist von Betroffenen gegen die Republik und ein Bundesland, konkret das Land Steiermark, eine Klage eingebracht worden. Begründet wurde die beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz am Dienstag eingebrachte Feststellungsklage mit den permanenten Überschreitungen der Grenzwerte und die - laut Kläger - unzureichenden Maßnahmen der Gebietskörperschaften dagegen.
Die Grenzwerte für zulässige Feinstaubbelastung - 50 Mykrogramm (Millionstel Gramm) Tagesmittelwert - werden in Graz regelmäßig überschritten. Die laut EU-Richtlinie erlaubten 35 Überschreitungstagetage (laut Bundesimmissionsschutzgesetz Luft sind es 30 Tage, Anm.) wurden in Graz bereits mit Ende Februar ausgeschöpft. "Der Kläger wird dadurch in seiner Gesundheit geschädigt. Wenn in Zukunft Folgewirkungen auftreten, soll Ersatz geleistet werden", so erläutert der Wiener Rechtsanwalt Karl Newole die Klagsintention seiner Mandantschaft. Die Klage diene der präventiven Feststellung einer Schadenersatzpflicht - unter anderem zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten, wenn in Hinkunft die laufende Schädigung des Klägers, etwa durch eine akute Lungen- oder Herzerkrankung, manifest werden sollte.
"Ich will mir die Untätigkeit der Verantwortlichen nicht länger gefallen lassen", so der Kläger Christian Wabl, der von der Initiative www.feinstaub.at und von der Umweltschutzorganisation Global 2000 unterstützt wird. "Unsere Lungen werden Monat für Monat durch die Feinstaubbildung gesundheitlich überbelastet".(apa/red)
Feinstaub-Belastung: Erstmals Klagen gegen Land und Republik eingebracht
Beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz
Kläger sieht "Untätigkeit der Verantwortlichen"
Das Feinstaub-Problem beschäftigt nun auch die Gerichte: Erstmals in Österreich ist von Betroffenen gegen die Republik und ein Bundesland, konkret das Land Steiermark, eine Klage eingebracht worden. Begründet wurde die beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz am Dienstag eingebrachte Feststellungsklage mit den permanenten Überschreitungen der Grenzwerte und die - laut Kläger - unzureichenden Maßnahmen der Gebietskörperschaften dagegen.
Die Grenzwerte für zulässige Feinstaubbelastung - 50 Mykrogramm (Millionstel Gramm) Tagesmittelwert - werden in Graz regelmäßig überschritten. Die laut EU-Richtlinie erlaubten 35 Überschreitungstagetage (laut Bundesimmissionsschutzgesetz Luft sind es 30 Tage, Anm.) wurden in Graz bereits mit Ende Februar ausgeschöpft. "Der Kläger wird dadurch in seiner Gesundheit geschädigt. Wenn in Zukunft Folgewirkungen auftreten, soll Ersatz geleistet werden", so erläutert der Wiener Rechtsanwalt Karl Newole die Klagsintention seiner Mandantschaft. Die Klage diene der präventiven Feststellung einer Schadenersatzpflicht - unter anderem zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten, wenn in Hinkunft die laufende Schädigung des Klägers, etwa durch eine akute Lungen- oder Herzerkrankung, manifest werden sollte.
"Ich will mir die Untätigkeit der Verantwortlichen nicht länger gefallen lassen", so der Kläger Christian Wabl, der von der Initiative www.feinstaub.at und von der Umweltschutzorganisation Global 2000 unterstützt wird. "Unsere Lungen werden Monat für Monat durch die Feinstaubbildung gesundheitlich überbelastet".(apa/red)
Gobsch - 13. Mär, 12:50
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